Eichenweg 17
68723 Schwetzingen
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Kurzgutachten

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit das Ergebnis der qualifizierten Verkehrswertermittlung in einer Kurzform aufzubereiten statt in einem ausführlichen Verkehrswertgutachten. Basis ist, wie bei jeder Verkehrswertermittlung, die Besichtigung des Objekts. Es sind die gleichen Unterlagen erforderlich wie für ein ausführliches Gutachten und auch das Wertermittlungsverfahren sowie der festgstellte Verkehrswert sind identisch. Die Sachverständige fragt bei der Beauftragung eines Kurzgutachtens die Informationen zu Baurecht, Baulasten, Denkmalschutz, Altlastenverdachtsflächen, Erschließungskosten und Bodenordnungsverfahren nicht zusätzlich bei den Behörden ab. Es obliegt dem Auftraggeber auf wertrelevante Aspekte zu diesen Sachverhalten hinzuweisen. Im Ortstermin werden diese Aspekte von der Sachverständigen abgefragt.

Ein Kurzgutachten erfüllt nicht die Anforderungen an ein prüffähiges Verkehrswertgutachten. Nur mit ausführlichen Beschreibungen des Grundstücks und des Objekts sowie begründeten Erläuterungen des Verfahrens ist das Gutachten vollständig nachfollziehbar und prüffähig für einen Leser, der das Objekt nicht kennt. Ergänzt wird ein ausführliches Gutachten mit Anlagen wie Plänen, Fotos usw., die in der Kurzfassung fehlen.

Diese kurze Darstellung einer Verkehrswertermittlung ist für Verwendungszwecke wie Beleihung, Verkauf oder Schenkung sowie eine harmonische Aufteilung bei Erbschaft oder Scheidung geeignet. Voraussetzung ist, dass den Parteien das Objekt gut bekannt ist und lediglich das Ergebnis mit kurzen Erläuterungen benötigt wird. Für einen Streitfall oder die Vorlage beim Finanzamt ist ein Kurzgutachten nicht geeignet.

Das Honorar richtet sich nach dem Aufwand und beträgt ca. 60% des Honorars eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens.
Der Aufpreis für die Berücksichtigung von Rechten und Lasten, fällt in identischer Höhe wie bei der Ausarbeitung eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens an. Dies könnten z. B. Denkmalschutz, ein Erbbaurecht, ein Wohnungsrecht oder ein Leitungsrecht sein.
Die Wertermittlung zu zwei Stichtagen für den Zugewinnausgleich ist ebenfalls mit einem Aufpreis verbunden, der sich am Aufwand orientiert für zurückliegende Stichtage die Daten zu ermitteln.

Wertermittlung Ingenieurbüro Maßstäbe am Bau Schwetzingen