Eichenweg 17
68723 Schwetzingen
Tel.: 06202 / 9285-15
Der Ermittlung des Verkehrswerts / Marktwerts liegen § 194 BauGB und die seit 01.01.2022 geltende modifizierte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) zugrunde. Angewandt werden die normierten Verfahren: Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren. In Sonderfällen können auch das Liquidationswertverfahren oder das Residualwertverfahren zur Anwendung kommen. Die Verfahrenswahl ist abhängig vom Objekttyp.
Zwingende Vorraussetzung jeder Verkehrswertermittlung ist ein Ortstermin zur umfassenden Besichtigung des Objekts, bei dem neben wirtschaftlichen Aspekten auch Modernisierungen und der technische Zustand erfasst werden. Zur Bearbeitung sind sämtliche Unterlagen erforderlich, die das Objekt betreffen. Dies können z. B. folgende Unterlagen sein:
Das Ergebnis einer Verkehrswertermittlung wird üblicherweise in einem ausführlichen Gutachten dargestellt. Nur diese Form erfüllt den Anspruch eines prüffähigen Verkehrswertgutachtens. Das Honorar richtet sich nach dem Aufwand.